Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON SERVATHIN

ALLGEMEINES: unsere unten aufgeführten Geschäftsbedingungen sind alleine gültig. Jegliche Änderung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

Die in unseren Angeboten vermerkten technischen Daten - Abmessungen, Gewicht, usw. - sind nicht bindend. Angebote mit einer technischen Analyse sind streng vertraulich und dürfen Dritten nicht bekannt gegeben werden. Wir behalten uns das Recht vor, auf Basis einer Analyse gemachte Angebote und entsprechende Anlagen zurückzurufen, wenn keine Bestellung erfolgt. Wir akzeptieren keine Entschädigungsforderungen aufgrund von Störungen oder Pannen unserer Hardware oder Software.  

1 – BESTELLUNGSANNAHME: Bestellungen, die wir vom Kunden direkt oder von unseren Agenten und Vertretern erhalten, sind für unsere Firma erst nach ihrer schriftlichen Bestätigung bindend. Bestellungen sind erst bei Erhalt des Schecks zur Begleichung des Vorschusses endgültig angenommen (siehe § Zahlung). 

2 – PREIS: unsere Preise verstehen sich für eine Lieferung INKL. PORTO UND VERPACKUNG, Anlieferung des Materials im Erdgeschoss oder frei Kai/Bahnhof in FESTLANDFRANKREICH. Die Bekanntgabe von Tarifen stellt keine Vertragsverpflichtung dar. Tarife können ohne vorherige Mitteilung geändert werden.

Für Exporte muss der Käufer eine von den Behörden für indirekte Steuern abgezeichnete Bescheinigung vorlegen. Sämtliche Steuern, Abgaben, Gebühren und sonstigen in Anwendung der französischen Gesetzgebung oder der Gesetzgebung des Einfuhrlandes abzuführenden Beträge gehen zu Lasten des Käufers.

3 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: unsere Rechnungen sind zahlbar am Firmensitz, 45 Tage ab Monatsende, netto ohne Skontoabzug.

Jeder Zahlungsverzug hat, zusätzlich zu den gesetzlichen Wirkungen, die Eintreibbarkeit von Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes plus 5 Punkte zur Folge.

Falls keine Sonderregelung vorliegt erfolgen Zahlungen zu folgenden Bedingungen:

- 30% des Gesamtbetrags ohne Steuern bei Auftragsabgabe per Scheck, netto ohne Skontoabzug, bei Erhalt der Proforma-Rechnung.

- Die MwSt per Scheck bei Lieferung. Der Saldo des Betrags ohne Steuern mit akzeptiertem Wechsel mit einer Frist von 45 Tagen ab Monatsende, netto ohne Skontoabzug.

Der eventuelle finanzielle Garantieeinbehalt ist auf 5% des Auftragswerts beschränkt und bei Lieferung gegen Aushändigung einer Bankgarantie desselben Werts, fällig spätestens ein Jahr nach Lieferung, zahlbar.

Bei jedem Zahlungsverzug wird, zusätzlich zu den gesetzlichen Wirkungen, die Garantie suspendiert.

4 – EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSEL: bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Waren und Produkte Eigentum von SERVATHIN. Schecks und Wechsel werden erst ab ihrer tatsächlichen Einziehung als Zahlung betrachtet. Mit Verlust oder Beschädigung unserer Produkte verbundene Risiken gehen trotz dieser Eigentumsvorbehaltsklausel zu Lasten des Käufers. 

5 – FRISTEN: die Fristenangaben in den Angeboten haben Hinweischarakter. Nur die in unserer Empfangsbestätigung angegebene Frist ist bindend. Die Frist beginnt am Tag der vollständigen Zustimmung für die technische Ausführung und die Handelsklauseln, insbesondere der Zahlung des Vorschusses bei Auftragserteilung. Wir behalten uns das Recht vor, in mehreren Teillieferungen zu liefern. Falls bei der Herstellung unvorhergesehen Schwierigkeiten wie der Ausfall von Nachunternehmern und nicht konforme Lieferungen von Zulieferern auftreten, können die angegebenen Fristen verlängert werden, ohne dass der Käufer Anspruch auf Vertragsstrafe hätte. Im Falle höherer Gewalt behalten wir uns das Recht vor, unsere Verpflichtungen ganz oder teilweise aufzukündigen. Eine Fristverlängerung kann auf keinen Fall einen Grund zur Widerrufung des Auftrags oder für Schadensersatzanspruch bilden. 

6 – AUSLIEFERUNG: der Transport unserer Waren geht immer auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Auf Antrag des Empfängers wird, nach schriftlichem Einverständnis, eine Transportversicherung abgeschlossen. Beanstandungen des Käufers müssen innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft der Waren ausschließlich in schriftlicher Form erfolgen.

Rücksendungen von Waren sind nur nach unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis zulässig. Der Empfänger verpflichtet sich, im Falle fehlender oder beschädigter Teile beim Spediteur die üblichen Vorbehalte zu machen und uns schriftlich zu informieren. Ersatzteile werden auf Kosten des Empfängers versandt (gemäß geltenden Transporttarifen). 

7 – LIEFERUNGEN – INSTALLATION – INBETRIEBNAHME: es gelten ausschließlich die in unserem Angebot aufgeführten Bedingungen.

8 – TOLERANZEN: unsere Kataloge und Angebote geben annähernde Abmessungen für Teile und Geräte. Die einzuhaltenden Toleranzen hat uns der Kunde bei der Anfrage und später bei der Bestellung anzugeben.

9 – GARANTIE: wenn nicht anders vereinbart gilt die Garantie für unser Material ein Jahr ab Lieferung bzw. Beendigung der Installation bei vor Ort montierten Ausrüstungen für Ersatzteile, Reparatur und Anreise innerhalb von Kontinentalfrankreich. Bei Exporten gilt ausschließlich die auf unserem Angebot vermerkte Garantie. Unsere Garantie deckt gängige Wartungsarbeiten, Verbrauchsmaterial, Bedienungsfehler, äußere Unzulänglichkeiten und anormale Benutzung nicht ab. Jedes von uns als schadhaft oder nicht konform anerkannte Teil wird ersetzt, ohne dass diese Anerkennung Anspruch auf Schadensersatzleistungen gibt.

Für Heiz- und Sichtelemente wird keine Garantie übernommen, da ihre Lebensdauer von den Betriebsbedingungen abhängt. Jedes als schadhaft anerkannte Teil muss uns zur Begutachtung zurückgeschickt werden. Jedes unter Garantie ersetzte Teil geht in unser Eigentum über. Rücksendekosten gehen zu Lasten des Kunden. Wenn keine Rücksendung erfolgt, kann die Garantie nicht angewandt werden.

Wenn der Käufer oder eine Person seiner Wahl ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen und Reparaturen durchführt, sind wir automatisch von der Garantieverpflichtung befreit.

Reparaturen verlängern auf keinen Fall die Garantiedauer und bei Störungen während der Garantiezeit entsteht, unabhängig vom erlittenen Schaden, keinerlei Anspruch auf Schadensersatz- oder Entschädigungsleistungen.

Vom Kundendienst ausgetauschte Teile (außerhalb der Garantiezeit) haben eine Garantie von 3 Monaten (Anreise und Reparatur nicht inbegriffen).

10 – PLÄNE: die Zeichnungen, die der Kunde ggf. von uns erhält, bleiben unser Volleigentum. Sie dürfen weder zur Herstellung von Teilen oder Ausrüstungen benutzt noch kopiert oder Dritten zur Verfügung gestellt werden. Diese Pläne müssen uns auf Anfrage zurückgegeben werden. Bei Änderungen unserer Produkte verpflichten wir uns nicht, veraltete Pläne zurückzufordern bzw. auszutauschen. Angaben über Abmessungen, Gewicht, Platzbedarf, Verbindungsstellen und sonstiges sind rein informativ, außer wenn wir sie ausdrücklich bestätigen.

11 – SONDERBESTIMMUNGEN: alle ggf. im Kostenvoranschlag aufgeführten Sonderbestimmungen sind nur auf den betroffenen Abschnitt unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar.

12 – SPEZIALBESTIMMUNGEN FÜR SOFTWARES: SERVATHIN-Softwares sind vom Software-Urheberrecht abgedeckt. Alle Wiedergaben mit Ausnahme von Datensicherungskopien sind durch die vom Gesetz vorgesehenen Sanktionen strafbar. Wir akzeptieren keine Entschädigungsforderungen aufgrund von Störungen oder Pannen unserer Hardware oder Software, unabhängig vom erlittenen Schaden.

13 – WIEDERAUSFUHR: wenn ausländische Kunden die in Frankreich gekauften Ausrüstungen erneut ausführen, übernehmen sie allein die Verantwortung für die Anwendung der Regeln, die die Regierung bezüglich Ausschlüssen bestimmter Länder anwendet.

14 – BESCHWERDEFÜHRUNG: bei Streitigkeiten sind die Gerichte von Versailles/Frankreich allein zuständig.